Gewährleistung bei Pflanzen
Besondere Hinweise zur Gewährleistung bei Pflanzen
Unsere Rosen und andere lebende Pflanzen sind Naturprodukte,
die den strengen Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen (BdB)
entsprechen. Wir möchten Ihnen kurz erläutern, was die gesetzliche
Gewährleistung bei Pflanzen bedeutet.
Worauf sich die Gewährleistung bezieht
Unsere Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der
Pflanze zum Zeitpunkt der Übergabe an Sie. Das bedeutet: Ein Sachmangel liegt
vor, wenn die Pflanze bereits bei Lieferung geschädigt, krank oder anderweitig
fehlerhaft war – etwa durch einen Transportschaden.
Was kein Mangel ist
Pflanzen unterliegen natürlichen Wachstums- und
Vegetationsprozessen. Dazu gehören zum Beispiel jahreszeitlich bedingter
Laubfall, das Verblühen einzelner Blüten oder eine gewisse Anpassungsphase nach
dem Einpflanzen. Auch wenn eine Pflanze aufgrund von Standortwahl, Bewässerung
oder Pflege nach der Übergabe nicht anwächst, liegt dies außerhalb unseres
Einflussbereichs und begründet keinen Sachmangel. Eine sogenannte
"Anwuchsgarantie" – also eine Garantie dafür, dass eine Pflanze
dauerhaft gedeiht – gibt es im deutschen Recht nicht und wird von uns nicht
übernommen.
Unsere Empfehlung
Da sich der Zustand einer Pflanze im Zeitverlauf naturgemäß verändert, empfehlen wir Ihnen, die Ware direkt nach Erhalt zu prüfen. Sollte Ihnen ein Transportschaden oder ein anderer Mangel auffallen, freuen wir uns über eine zeitnahe Rückmeldung – idealerweise mit ein oder zwei Fotos. Das hilft uns, den ursprünglichen Zustand der Pflanze nachzuvollziehen und Ihr Anliegen schnell zu bearbeiten. Sie erreichen uns per E-Mail unter [email protected].
Diese Empfehlung ist eine praktische Hilfestellung und keine Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ihre gesetzlichen Ansprüche gemäß §§ 434 ff. BGB bleiben hiervon selbstverständlich unberührt und gelten unabhängig davon, wann Sie sich bei uns melden – innerhalb der gesetzlichen Fristen.